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Airport Zürich-Switzerland

Hotline +41-44 433 06 06

Zürich - Zug - Luzern - Basel - Baden

LIMOUSINE-SERVICE

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Limotransfer

AGB - Vertragsbedingungen

 

© 2014 limotransfer

LIMOTRANSFER 

Zürich-Switzerland  

 

Wir fahren Sie komfortabel und pünktlich an Ihr Ziel

 

Hotline:  +41-44-433 06 06

 

Head-Office;  Box 1655, 8048 Zürich

Phone/Fax +41 44 433 06 06 

eMail: limotransfer@gmx.ch

 

PARTNERS:

LIMOTRANSFER AGB - Vertragsbedingungen

 

Vertragsparteien

Limotransfer als Limousinenbetreiber, nachfolgend genannt: Limoservice

Fahrgast, nachfolgend genannt: Fahrgast

 

 

Fahrzeugreservation

a) Bei einer schriftlichen/telefonischen Anfrage des Kunden kommt ein Vertrag nur zustande, wenn diese von Limoservice schriftlich oder telefonisch bestätigt wird und in speziellen Fällen eine Anzahlung (vom Kunden) termingerecht geleistet wird.


b) Die aktuelle Preisliste und die Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.

 

Ist das gewünschte Fahrzeugmodell nicht verfügbar wird ein anderes Limousinenfahrzeug in derselben Kategorie für den Fahrgast reserviert. Eine Reservation begründet keinen Vertrag zwischen Limoservice und Fahrgast. Der Limoservice ist nach eigenem Ermessen berechtigt, die Beförderung von Personen ohne Angabe von Gründen zu verweigern und auf die Bereitstellung eines Limofahrzeuges zu verzichten.

 

Preise/Zahlungsbedingungen
a) Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Limotransfer Preisliste.
b) Bei Pauschalvereinbarungen oder vom Limoservice schriftlich oder telefonisch übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.
c) Die Zahlung des Buchungspreises ist zu überweisen oder in bar bei L.A. Limoservice zu entrichten. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam. Die Rechnung kann nach Vereinbarung nach Abschluss der Fahrt per Kreditkarte oder in bar bezahlt werden.
d) Bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag (vor Antritt der Fahrt / beim Chauffeur) erfolgen.
e) Vor Antritt der Fahrt sind in der Regel 100 Prozent des Fahrtgrundpreises und aller Extras, außer Getränke, zu entrichten.
f) Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.
g) Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
h) Eventuell anfallende Extras (Verpflegung, Park- und Straßengebühren, Übernachtungskosten, Eintritte, Fährkosten, Trinkgelder etc. gehen zu Lasten des Fahrgastes.
 

 

Reiseantritt

Die Reise beginnt beim Abholen des Fahrgastes am gewünschten Ort.

 

Reiseende

Die Reise endet nach 

a) nach der Beförderung des Fahrgastes an das gewünschte Reiseziel

b) nach Ablauf der gewünschten Betreuungs- und Fahrdauer

c) nach Beendigung der Serviceleistung durch den Limoservice oder den Fahrgast

 

Vertragsauflösung

a) seitens des Limoservices

Der Limoservice hat in besonderen Fällen, namentlich wenn der Fahrgast gegen Regeln der ordentlichen Beförderung verstösst, im Fahrzeug raucht, seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, sich ungebührlich benimmt etc. das Recht die Serviceleistung sofort zu beenden und damit den Vertrag aufzulösen. Der Fahrgast hat im Falle eines Verschuldens aus den erwähnten oder anderen Gründen welche die weitere Erfüllung des Vertrages von seiten des Limoservices verunmöglichen ALLE abgemachten sowie die bis dahin angefallenen Kosten zu tragen.

 

b) seitens des Fahrgastes

Der Fahrgast hat das Recht aus Gründen welche von ihm sowie vom Limoservice nicht vorhergesehen werden können namentlich gesundheitliche Gründe des Fahrgastes, verrkehrstechnische Sicherheitsgründe verursacht durch terroristische, kriegerische oder durch Unfall ausgelöste Umstände an denen der Limosercvice ganz, teilweise oder keine Schuld trägt die Serviceleistung zu beenden und damit den Vertrag aufzulösen.

 

Fahrzeugregeln

Im allen Fahrzeugen herrscht absolutes Rauchverbot. Das Befördern von Haustieren ist nur mit Einwilligung des Limoservices zulässig und vor Antritt der Reise anzumelden. Das Essen im Fahrzeug ist nur in beschränktem Rahmen und auf den Verzehr von kleinen Snacks sowie vom Limoservice gereichten Getränken und Erfrischungen beschränkt und nur in diesem Rahmen zulässig.

 

 

Fahrzeug-Lieferservice

Die Fahrzeuganlieferung an den Airport Zürich sowie in Hotels in der Region Zürich ist kostenlos.

Für Lieferungen an die Airports Basel, Genf, Lugano, Bern-Belp, St.Gallen-Althenrein, Sitten, Grenchen etc. wird eine Gebühr verrechnet.

Tarife: Pro km CHF 3.- ab Zürich City bis Abholadresse.

 

Annullationsgebühr

Bei reservierten Fahrzeugen, die nicht abgeholt werden, erlauben wir uns einen Tagessatz inkl. 600 km und Versicherung zu belasten.

 

Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist mit der Zustimmung des Vermieters vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich. Die Vermieterin kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.

 

Versicherungen

Für alle Fahrzeuge besteht eine Haftpflicht-, Kasko-, Diebstahl- und Insassenversicherung, sowie ein ZÜRICH HELPLINE Pannendienst. Der Mieter haftet vollumfänglich für allfällige Rechtsnachteile (Regress von Versicherung, Fahrlässigkeit etc.).

 

Selbstbehalt

- Mindesthöhe: CHF 2000.00

- Fahrzeugdiebstahl:

CHF 1000.00 innerhalb B, DK, D, GB, F, FR, IR, I, L, NL, N, P, A, SP, S und CH

CHF 5000.00 restliche EU Im Übrigen gelten die vertraglichen Abmachungen.

 

Fahrten ins Ausland

Folgende Länder sind uneingeschränkt bereisbar: Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal, Österreich, Spanien und Schweden. Fahrten in andere EU Länder sind meldepflichtig. Bei Fahrzeugdiebstahl gilt der erhöhte Selbstbehalt

 

Unfälle/Schadenereignisse

Der Mieter hat nach einem Unfall, Diebstahl oder sonstigem Schadenereignissen sofort die Polizei und die Vermieterin zu verständigen und einen Polizeibericht erstellen zu lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Bei Diebstahl, Verlust oder Veruntreuung des Fahrzeuges ist der Fahrzeugschlüssel, ein Bericht über den Hergang des Diebstahls sowie der Polizeibericht bei der Vermieterin innerhalb von 24 Stunden nach dem Ereignis einzureichen. Der Mieter ermächtigt die Vermieterin zur Einsicht jeglicher relevanter Akten bei allen Amtsstellen. Für nicht gemeldete Schadenfälle haftet der Mieter auch nachträglich.

 

Reparaturen/Pannen

Ist der Mieter gezwungen während der Mietdauer auf eigene Kosten und ohne eigenes Verschulden das Fahrzeug reparieren zu lassen (Panne, Defekt etc.) werden ihm die Kosten gegen Vorweisen von Quittungen sowie detailierten Werstatt- oder Abschlepprechungen rückvergütet.

 

Verbotene Nutzung

Nicht versichert oder nicht erlaubt sind!

- Fahrten ausserhalb Europas

- Fahrten ohne erforderlichen Führerschein

- Lernfahrten

- Abschleppen

- Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen.

- Schäden infolge Trunkenheit von mehr als 0.5 %o Blutalkoholgehalt

- unter Einwirkung betäubender Mittel oder von Medikamenten.

- Schäden infolge Geschwindigkeitsübertretung und fahrlässigem Verhalten.

- Schäden durch Unruhen aller Art und kriegerischen Ereignissen.

 

Dem Mieter ist es zudem untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:

- um ein anderes Fahrzeug zu ziehen, zu schleppen oder anderweitig zu bewegen, sofern es sich beim Mietfahrzeug nicht um ein dafür vorgesehenes Fahrzeug handelt

- Fahrten ausserhalb der öffentlichen Strassen und im Gelände - in überladenem Zustand, d.h. mit einer Personenzahl bzw. einer Nutzlast, welche die im Fahrzeugausweis angegebenen Werte übersteigt

- zur Beförderung entzündlicher, explosiver, giftiger oder gefährlicher Stoffe

- zur Begehung von Zollvergehen und sonstigen Straftaten.

- zur Weitervermietung Haftung

- Die Vermieterin haftet nicht für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art.

- Der Mieter haftet auch bei Überlassung an Dritte und allfällige Mitfahrer.

- Wird das Fahrzeug ausserhalb der Öffnungszeiten zurückgebracht, so haftet der Mieter bis die Vermieterin das Fahrzeug offiziell entgegengenommen hat!

- Der Mieter haftet für selbstverursachte Defekte am Mietfahrzeug. ( z. B. Überladen, Kupplung, Reifen etc. )

- Der Mieter ist voll verantwortlich für alle Schäden, die aus Nachlässigkeit entstehen, beispielsweise wegen Unterlassung der Kontrolle von Öl, Wasser oder Reifendruck.

- Der Mieter haftet für alle Schäden, welche durch Einfüllen von falschem Treibstoffentstehen.

- Wählt der Mieter einen anderen Pannendienst als ZÜRICH HELPLINE oder ACS oder TCS , so haftet er für die Kosten!

- Der Mieter haftet mit seiner Kreditkarte für alle Kosten, welche durch diesen Mietvertrag entstanden sind und erlaubt der Vermieterin diese direkt zu belasten.

 

Zahlungsmittel

Folgende Zahlungsmittel werden von der Vermieterin akzeptiert:

- Bargeld CHF, Euro

- EC / Maestro

- Kreditkarten: MasterCard / Visa / American Express

- Post Finance Card

 

Vertragsauflösung

Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens der Vermieterin:

- Wenn der Mieter gegenüber der Vermieterin falsche Angaben macht.

- Im Falle des Verzuges oder der Eröffnung des Konkurses.

- In jedem Fall der Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des Fahrzeuges verpflichtet, darüber hinaus hat die Vermieterin das Recht, das Fahrzeug zu behändigen, selbst wenn es sich auf Privatgrund befindet.

- Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Umtriebs-Entschädigungen Für allfällige Umtriebe müssen wirunseren            Aufwand wie folgt verrechnen: - Parkbusse Fr. 30.00 - Betreibung pro Schritt Fr. 200.00 - Verzugszins 5 % ab Mietende

- Spezialreinigung nach Aufwand

 

Spezialausrüstung

Aus Sicherheitsgründen kann die Vermieterin bei einzelnen Fahrzeugen eine Crashbox, einen Restwegschreiber oder ein GPS einbauen.

 

Zusatzausrüstung

Kindersitze: Das Gesetz schreibt vor, dass Kinder die unter 12 Jahren oder kleiner als 1.50 Meter sind, im Auto einen Kindersitz benötigen. Bei rechtzeitiger Buchung stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr gerne Kindersitze, Navigationsgeräte, Skiträger, etc. zur Verfügung.

Winterausrüstung: Fahrzeuge werden für die kalte Jahreszeit mit Winterreifen und Eiskratzern bestückt. Schneeketten werden nach Gebrauch verrechnet. Diese werden nur auf explizite Bestellung garantiert.

 

Airport-Transfer

(Transport vom oder zum Flughafen) Gegen eine Gebühr werden Reisende vom Flughafen Zürich, Basel, Genf, Lugano, Altenrhein, Sion, Ben-Belp abgeholt und zurück gebracht.

Tarife: Mindestmietdauer 1h CHF 170.- Jede angebrochene Stunde wird als ganze Stunde verrechnet.
 

 

In allen Fahrzeugen ist das Rauchen verboten!

 

Tanken

Treibstoff geht zu Lasten des Mieters Wir bieten Ihnen unseren Betankungsservice zu normalen Konditionen an. Mehrwertsteuer inklusive

 

Gerichtsstand ist Zürich

Anwendbares Recht der Schweiz Änderungen vorbehalten

Ausgabe dieser AGB: Juni 2014

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